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TRANSPARENZ – die Grundlage der informationellen Selbstbestimmung der DSGVO

TRANSPARENZ – die Grundlage der informationellen Selbstbestimmung der DSGVO

Die Regeln der DSGVO und des Datenschutzes sind seit 2018 der „Informationellen Selbstbestimmung“ natürlicher Personen gewidmet. Das bedeutet, dass jeder Mensch gesetzlicher Eigentümer seiner personenbezogenen Daten ist und dass nur der Eigentümer über die Verwendung dieser Daten entscheidet.

Um die Entscheidung über eine Verwendung treffen zu können, muss die Person jedoch zunächst wissen, welche Daten erhoben werden und was mit diesen Daten im Einzelnen passiert. Genau das will der Artikel 5 der DSGVO erreichen, der fordert, dass personenbezogene Daten auf „rechtmäßige Weise, nach Treu und Glauben und in einer für die betroffene Person nachvollziehbaren Weise“ verarbeitet werden müssen.

Aha, hört sich toll an. Und wie geht das? Im Allgemeinen wird man auf die Datenschutzerklärung auf der Webseite verwiesen oder erhält diese in ausgedruckter Form. Aber mal ehrlich, haben Sie sich schon mal die Arbeit gemacht, eine Datenschutzerklärung von A-Z zu lesen und den Querverweisen zu folgen? Sie wollen doch eigentlich nur ein Produkt bestellen oder den Inhalt einer Webseite lesen! Haben Sie – wenn Sie sich der Mühe unterzogen haben, das ganze Ding zu lesen – wirklich verstanden, was der Abfrager Ihrer Daten damit zu tun gedenkt?

Erwägungsgrund 39 zur DSGVO beschreibt das Vorgehen so: Der Grundsatz der Transparenz setzt voraus, dass alle Informationen und Mitteilungen zur Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten leicht zugänglich und verständlich und in klarer und einfacher Sprache abgefasst sind. Natürliche Personen sollten über die Risiken, Vorschriften, Garantien und Rechte im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten informiert und darüber aufgeklärt werden, wie sie ihre diesbezüglichen Rechte geltend machen können.

Zuständig für die Umsetzung sind die sogenannten Verantwortlichen, d.h. diejenigen, die die personenbezogenen Daten erheben. Ich habe Datenschutzerklärungen gesehen, die etliche Querverweise enthielten und darüber vielen hundert Werbetreibenden die Tür zu den abgefragten Daten öffneten. Wie kommt es denn, dass ich, falls ich mich bei einer einfachen Zeitschrift registriere, u.U. Werbung vom Lebensmittel bis zum Rasenmäher erhalte. Wenn ich die Zeitschrift nur online lesen möchte, warum müssen die wissen, wie alt ich bin und ob ich rauche und wo ich wohne? Bullshit – die brauchen bestenfalls meine Emailadresse und im Falle anfallender Kosten eine Zahlungsabwicklung. Die nötige Transparenz lässt sich ganz einfach mit relativ niedrigen Kosten herstellen.

Datenschutz ist keine Hexerei sondern nach Art.5 der DSGVO etwas, das auf Treu und Glauben und mit Fairness betrieben werden muss.

Es liegt also in der Verantwortung der betroffenen Personen, wie viel sie von sich preisgeben möchten und im schlimmsten Falle auf die Seite zu verzichten und eine Alternative zu suchen.

Also hier mein Rat: Bevor Ihr blind auf „Akzeptieren“ klickt, schaltet das Gehirn ein und überlegt Euch, was da eigentlich alles akzeptiert wird und ob ihr das wirklich wollt. Auf Papier wird auch nicht alles blind unterschrieben – oder?

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